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Behinderung; Beantragung von Hilfen zur Rehabilitation

Die Bezirke können im Rahmen der Sozialhilfegewährung die Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme übernehmen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Jeder kann in die Situation geraten, dass er durch Krankheit oder Unfall sein Leben nicht mehr wie bisher führen kann. Eine Rehabilitation kann den Weg zurück in das gewohnte Alltags- und Berufsleben öffnen.

    Die Bezirke können im Rahmen der Sozialhilfegewährung die Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme übernehmen. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

    Gefördert wird in den folgenden Teilbereichen:

    • Rehabilitation für psychisch behinderte bzw. suchtkranke Menschen in stationären Einrichtungen
    • Rehabilitation für kranke und behinderte Menschen in Fachkrankenhäusern, Fachabteilungen und Spezialeinrichtungen
    • Rehabilitation in Einrichtungen für Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen

Verantwortliche Behörde

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