Zurück

Behindertenhilfe; Beantragung einer Förderung für Selbsthilfegruppen

Selbsthilfegruppen von Menschen mit Behinderung können eine Förderpauschale für ihre Gruppenarbeit vom Freistaat Bayern erhalten.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Zweck

    Zweck der Förderung ist es, die Betroffenen bei Selbsthilfemaßnahmen (Austausch, Information, Teilhabe am Leben der Gemeinschaft) zu unterstützen.

    Gegenstand und Zuwendungsempfänger

    Förderfähige Selbsthilfegruppen sind Zusammenschlüsse von körperlich oder geistig behinderten oder chronisch kranken Menschen und/oder von deren Familienangehörigen auf örtlicher Ebene. Ein regelmäßiger persönlicher Austausch muss stattfinden (regelmäßige Treffen). Es darf kein Personal gegen Entgelt eingestellt sein, die Gruppen dürfen nicht rein virtuell (z. B. Internet) existieren. Gruppen, die sich ausschließlich zu Hobbypflege oder Sport treffen, machen keine Selbsthilfearbeit im Sinne der Richtlinie.

    Art und Höhe

    Für die Kosten der Gruppenarbeit wird eine jährliche Förderpauschale von bis zu 400 Euro gezahlt. 

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Die zu fördernden Selbsthilfegruppen sollen ständig mindestens sechs Mitglieder haben und grundsätzlich bereit sein, alle Betroffenen des Einzugsgebiets aufzunehmen.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Stellungnahme des Spitzenverbandes / des Landesbehindertenverbandes / der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe in Bayern e.V.

    Beschreibung der Selbsthilfegruppe (nur bei erstmaliger Antragstellung oder bei gravierenden Änderungen der bisherigen Aufgaben)

    Vollmacht, Mitgliedernachweis

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Die Anträge der Selbsthilfegruppen sind schriftlich mittels der beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) erhältlichen Vordrucke zu stellen. Zwei vertretungsberechtigte Gruppenmitglieder müssen den Antrag unterschreiben, eine Bankverbindung ist nötig.

    Die Selbsthilfegruppen reichen den Antrag auf Zuschuss bei einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege, bei einem Landesbehindertenverband, bei dem sie Mitglied sind, oder bei der Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihrer Angehörigen in Bayern e. V. ein. Selbsthilfegruppen, die Mitglied bei mehreren Landesbehindertenverbänden sind, reichen den Antrag bei dem Landesverband ihrer Wahl ein. Selbsthilfegruppen, die keinem Landesverband angeschlossen sind, reichen den Antrag bei der LAG Selbsthilfe ein. Diese geben den Antrag nach Prüfung an das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) weiter, das über den Antrag entscheidet.

Weiterführende Links

Fristen

Details Fristen
  • Der Antrag muss am 1. November des Vorjahres bei der vorprüfenden Stelle (Behindertenverband, Wohlfahrtsverband, LAG Selbsthilfe) eingereicht sein.

Rechtsgrundlagen

Details Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)