Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege (einschließlich Faschingsvereine)
Anträge auf Gewährung der Billigkeitsleistung sind beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung als zuständiger Bewilligungsbehörde über die digitale Antragsplattform bis zum 30. April 2024 einzureichen.
keine