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Ballonunternehmen; Anzeige der gewerblichen Tätigkeit
Anbieter von gewerblichen Ballonfahrten müssen die Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Langbeschreibung
Details Langbeschreibung
Betreiber, die gewerbliche Ballonfahrten, d. h. Ballonfahrten gegen Entgelt oder sonstige geldwerte Gegenleistungen anbieten, müssen die Aufnahme ihrer Tätigkeit durch Abgabe einer Erklärung (Declaration) gegenüber der zuständigen Behörde anzeigen.
Durch Abgabe der Erklärung bestätigen die Betreiber, dass sie
- über die Kapazität und die Mittel zur Wahrnehmung der mit dem Betrieb des Ballons verbundenen Verantwortlichkeiten verfügen und
- die gesetzlichen Anforderungen des Teilabschnitts BAS und Teilabschnitts ADD des Anhangs II der Verordnung (EU) Nr. 2018/395 erfüllen.
Online-Verfahren
Details Online-Verfahren
- Gewerbliche Ballonfahrten - Erklärung
Sie können eine Erklärung für gewerbliche Ballonfahrten online einreichen.
Formulare
Details Formulare
Besondere Hinweise
Details Besondere Hinweise
- Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen wird von der Behörde regelmäßig durch Aufsichtstätigkeiten überprüft.
Fristen
Details Fristen
- Die Abgabe der Erklärung hat vor Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit zu erfolgen.
Kosten
Details Kosten
Es entstehen keine Kosten für die Entgegennahme der Erklärung. Es entstehen jedoch Folgekosten durch Aufsichtstätigkeiten der Behörde.
Rechtsgrundlagen
Verantwortliche Behörde
Details Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)