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Ausbildungsstätten für Rettungssanitäter; Beantragung der staatlichen Anerkennung

Ausbildungsstätten für Rettungssanitäter müssen von der Regierung staatlich anerkannt werden.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Zur Sicherung der Ausbildungsqualität dürfen die theoretische Ausbildung und der Abschlusslehrgang zum Erwerb der Rettungssanitäter-Qualifikation nur an staatlich anerkannten Ausbildungsstätten durchgeführt werden. Die Anerkennung erfolgt durch die jeweils zuständige Regierung.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Die staatliche Anerkennung wird erteilt, wenn die Anforderungen für die Erteilung erfüllt sind:

    • Personelle Anforderungen
      • Fachqualifikation der Ausbilder für die theoretische Ausbildung grundsätzlich mindestens Rettungssanitäter. Für Spezialthemen ist auch der Einsatz von Fachreferenten möglich
      • Fachliche Gesamtleitung soll mindestens einem Lehrrettungsassistenten oder Praxisanleiter für Notfallsanitäter obliegen
    • Bauliche Anforderungen
      • Lehrsaal in ausreichender Größe für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht
      • Weiterer Raum in geeigneter Größe für praktische Übungen oder Gruppenarbeiten
      • Geeignete Einrichtung zur Einnahme bzw. Zubereitung von Mahlzeiten
    • Sachliche Anforderungen
      • Lehrbücher bzw. elektronische Lernmedien auf aktuellem Stand
      • Vollständige in einem Rettungswagen Typ Bayern vorhandene Ausrüstung

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Der Antrag kann über das bereitgestellte Online-Verfahren oder formlos schriftlich bei der für die Ausbildungsstätte örtlich zuständigen Regierung eingereicht werden. Diese erteilt bei Erfüllung aller Voraussetzungen die staatliche Anerkennung. Das Online-Verfahren wird im BayernPortal angezeigt, wenn Sie den Ort der Ausbildungsstätte auswählen (siehe „Online-Verfahren“).

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren

Besondere Hinweise

Details Besondere Hinweise
  • Die personellen, baulichen und sachlichen Anforderungen sind in geeigneter Weise nachzuweisen.

    Vor der Antragsstellung ist eine Abstimmung mit der zuständigen Regierung zu empfehlen.

Fristen

Details Fristen
  • keine

Kosten

Details Kosten
  • Verwaltungsgebühr: 100 Euro

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)