Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (KuBB)Durchführung der Kenntnisprüfung für Ärztinnen und Ärzte – Informationen für die Prüfungsteilnehmerinnen/PrüfungsteilnehmerDer Antrag auf Approbation ist an keine Frist gebunden.
Wenn Sie Ihre ärztliche Ausbildung nicht in einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz erworben haben und die Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungs- oder Kenntnisstandes zu überprüfen ist, sind für die Approbation 400 EUR zu bezahlen. Hinzu kommen ggf. Auslagen für ein Gutachten zur Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstands oder für eine Kenntnisprüfung.