Besonders geschützte Tierart anmelden Wenn Sie im Besitz eines besonders geschützten Wirbeltiers sind, müssen Sie dieses unverzüglich nach Beginn der Haltung bei der Unteren Naturschutzbehörde melden. Dies können Sie auch online durchführen.
Besondere Hinweise
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Für Biber und Hornissen sind die Kreisverwaltungsbehörden als untere Naturschutzbehörden (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) zuständig. Sie stellen darüber hinaus z. B. Bescheinigungen für den Handel mit EU-rechtlich geschützten Arten aus oder nehmen Haltungsanzeigen für besonders geschützte Tiere nach der Bundesartenschutzverordnung entgegen.
Ein- und Ausfuhrgenehmigungen erteilt das Bundesamt für Naturschutz.
Weiterführende Links
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ArtenschutzDas Bundesamt für Naturschutz bearbeitet eine Vielzahl von Aufgabenfeldern aus dem Bereich des Artenschutzes.Merkblätter Artenschutz ZoologieIm Rahmen der Artenhilfsprogramme des Landesamtes für Umwelt werden Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Tierarten konzipiert und durchgeführt.Merkblätter ArtenschutzIm Rahmen der Artenhilfsprogramme des Landesamtes für Umwelt werden Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Pflanzen konzipiert und gestartet.