Bayerische Architektenkammer
Fristen
Details Fristen- für den Antragsteller: keine
- für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen
Kosten
Details Kosten- Neueintragung in die Architektenliste: 300 Euro
- Umtragung in der Architektenliste: 150 Euro
Rechtsbehelf
Details Rechtsbehelf- Verwaltungsgerichtliche Klage
Verantwortliche Behörde
Details Verantwortliche Behörde- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)