Bayerische Architektenkammer
Fristen
Details Fristen- für den Antragsteller: keine; vor Aufnahme der Tätigkeit Anzeige des erstmaligen Erbringens der Leistung
- für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen
- bzw. zwei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen bei Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens
Kosten
Details Kosten- Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Dienstleister: 200 Euro
Rechtsbehelf
Details Rechtsbehelf- verwaltungsgerichtliche Klage
Verantwortliche Behörde
Details Verantwortliche Behörde- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)