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Approbation oder Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung eines akademischen Heilberufs; Beantragung einer Zweitschrift

Wenn Sie nicht mehr im Besitz Ihrer Berufszulassung (Approbation oder Berufserlaubnis) sind, können Sie eine Zweitschrift dieses Dokuments beantragen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Wenn eine Approbationsurkunde zerstört wurde oder verloren ging, kann eine Zweitschrift ausgefertigt werden.

    Mit der Ausstellung der Zweitschrift wird die Originalurkunde für ungültig erklärt. Wird die Originalurkunde später wieder aufgefunden, ist sie zurückzugeben.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Ihre Approbationsurkunde oder Berufserlaubnis wurde zerstört oder ist verloren gegangen.

    Die Originalurkunde wurde in Bayern ausgestellt.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • ggf. Kopie der Approbationsurkunde/Berufserlaubnis

    Führungszeugnis der Belegart "O"

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Die Zweitschrift muss bei der zuständigen Regierung beantragt werden.

    Die erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird von der zuständigen Regierung direkt bei der jeweiligen Heilberufskammer angefordert.

Kosten

Details Kosten
    • Zweitschrift Approbation: 100 EUR
    • Zweitschrift Berufserlaubnis: 50 EUR

    Hinzu kommen Auslagen für die Zustellung per Übergabe-Einschreiben. Diese Kosten sind erst nach Erhalt der Kostenrechnung unter Angabe des darin angegebenen Buchungskennzeichens zu überweisen.

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)