§ 6 Abs. 7 Satz 1 und Abs. 8 Satz 2 bis 4 i.V.m. Abs. 6 Satz 1 und Satz 3 sowie Abs. 2 und Anhang II Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (Altholzverordnung - AltholzV)
Verantwortliche Behörde
Details Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)