Zurück

Alphabetisierungskurse; Beantragung einer Förderung

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Die Zuwendungsempfänger müssen ein Kurskonzept vorlegen, das mindestens nachfolgende Punkte berücksichtigt:

    • konkrete Ausgangslage vor Ort und Notwendigkeit des Projektes,
    • Beschreibung des Kursinhalts,
    • Darstellung der Ermittlung des Lern- bzw. Leistungsstands der Kursteilnehmer anhand eines Musterformulars,
    • zeitgerechte Umsetzung der Maßnahme,
    • Einsatz von qualifiziertem Personal, das folgende Voraussetzungen erfüllen muss:
      • pädagogisches Studium
      • oder abgeschlossenes Studium „Deutsch als Zweitsprache oder Deutsch als Fremdsprache“
      • oder mehrjährige Berufserfahrung im Grundbildungs- und sprachlichen Bereich.
    • Darüber hinaus benötigen die Lehrkräfte
      • eine erfolgreiche Basisqualifizierung Alphabetisierung/Grundbildung (ProGrundbildung)
      • oder eine Zulassung des Bundesamtes für Migration für Alphabetisierungskurse
      • oder eine anderweitige Qualifikation für Alphabetisierungskurse.

    Ein Kurs ist förderfähig, wenn am dritten Unterrichtstag (Stichtag) mindestens drei Teilnehmende anwesend sind.

    Ein Kurs muss mindestens 60 und darf höchstens 200 Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten umfassen. Bis zu 30 v. H. der Unterrichtseinheiten können mit alternativen Lernmethoden (z. B. im online-Format) abgehalten werden. Soweit der Kurs Unterrichtseinheiten zum Ausgleich von Grundbildungsdefiziten im mathematischen und wirtschaftlichen Bereich (z. B. Umgang mit Geld) umfasst, haben diese im Rahmen des regulären Unterrichts zu erfolgen.

    Der Zuwendungsempfänger muss Klassenbuch und Teilnehmerliste führen.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Kosten- und Finanzierungsplan

    Nachweise über die Qualifikation des eingesetzten Bildungspersonals und der sozialpädagogischen Betreuung

    Referenzen des Projektträgers oder Nachweise über zertifiziertes Qualitätsmanagement, Auditierung oder Gütesiegel

    Projektkonzept

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Der Antrag muss schriftlich mit einem vorgegebenen Formblattmuster bei der Regierung von Niederbayern, die auch über den Antrag entscheidet, eingereicht werden.

Besondere Hinweise

Details Besondere Hinweise
  • Soweit erforderlich ist während des Unterrichts eine Kinderbetreuung möglich.

Fristen

Details Fristen
  • Die Antragstellung ist jederzeit möglich. Der Antrag muss jedoch spätestens zwei Wochen vor Beginn des Kurses vorliegen.

Kosten

Details Kosten
  • keine

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)