Alphabetisierungskurse; Beantragung einer Förderung
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Langbeschreibung
Voraussetzungen
Die Zuwendungsempfänger müssen ein Kurskonzept vorlegen, das mindestens nachfolgende Punkte berücksichtigt:
- konkrete Ausgangslage vor Ort und Notwendigkeit des Projektes,
- Beschreibung des Kursinhalts,
- Darstellung der Ermittlung des Lern- bzw. Leistungsstands der Kursteilnehmer anhand eines Musterformulars,
- zeitgerechte Umsetzung der Maßnahme,
- Einsatz von qualifiziertem Personal, das folgende Voraussetzungen erfüllen muss:
- pädagogisches Studium
- oder abgeschlossenes Studium „Deutsch als Zweitsprache oder Deutsch als Fremdsprache“
- oder mehrjährige Berufserfahrung im Grundbildungs- und sprachlichen Bereich.
- Darüber hinaus benötigen die Lehrkräfte
- eine erfolgreiche Basisqualifizierung Alphabetisierung/Grundbildung (ProGrundbildung)
- oder eine Zulassung des Bundesamtes für Migration für Alphabetisierungskurse
- oder eine anderweitige Qualifikation für Alphabetisierungskurse.
Ein Kurs ist förderfähig, wenn am dritten Unterrichtstag (Stichtag) mindestens drei Teilnehmende anwesend sind.
Ein Kurs muss mindestens 60 und darf höchstens 200 Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten umfassen. Bis zu 30 v. H. der Unterrichtseinheiten können mit alternativen Lernmethoden (z. B. im online-Format) abgehalten werden. Soweit der Kurs Unterrichtseinheiten zum Ausgleich von Grundbildungsdefiziten im mathematischen und wirtschaftlichen Bereich (z. B. Umgang mit Geld) umfasst, haben diese im Rahmen des regulären Unterrichts zu erfolgen.
Der Zuwendungsempfänger muss Klassenbuch und Teilnehmerliste führen.
Erforderliche Unterlagen
- Kosten- und Finanzierungsplan
Nachweise über die Qualifikation des eingesetzten Bildungspersonals und der sozialpädagogischen Betreuung
Referenzen des Projektträgers oder Nachweise über zertifiziertes Qualitätsmanagement, Auditierung oder Gütesiegel
Projektkonzept
Verfahrensablauf
Der Antrag muss schriftlich mit einem vorgegebenen Formblattmuster bei der Regierung von Niederbayern, die auch über den Antrag entscheidet, eingereicht werden.
Formulare
- Nachweis über die Projektleiterstunden für das Projekt „ ALPHA+ besser lesen und schreiben “Klassenbuch für das Projekt „ALPHA+ besser lesen und schreiben“Bestätigung über tatsächlich gezahlte Vergütung/gezahltes Honorar für die Projektleitung für das Projekt „ALPHA+ besser lesen und schreiben"Gesamtverwendungsnachweis für das Projekt „ALPHA+ besser lesen und schreiben “Landesmittel des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus - Teilnehmendenliste „ALPHA+ besser lesen und schrieben"ALPHA+ besser lesen und schreiben - Bestätigung über tatsächlich gezahltes Honorar und Fahrtkostenersatz„ALPHA+ besser lesen und schreiben“ - Sachbericht zum ProjektZuwendungen aus Förderprogramm - Förderrichtlinien ALPHA+Konzept zum Projekt „ALPHA+ besser lesen und schreiben“Antrag auf Fördermittel des Freistaats Bayern aus dem Förderprogramm "ALPHA+ besser lesen und schreiben"
Besondere Hinweise
- Soweit erforderlich ist während des Unterrichts eine Kinderbetreuung möglich.
Fristen
- Die Antragstellung ist jederzeit möglich. Der Antrag muss jedoch spätestens zwei Wochen vor Beginn des Kurses vorliegen.
Kosten
- keine
Rechtsbehelf
- Verwaltungsgerichtliche Klage
Rechtsgrundlagen
- Förderrichtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „ALPHA+ besser lesen und schreiben“Art. 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-FArt. 23 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)