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AIDS-Prävention und Psychosoziale AIDS-Beratungsstellen; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zu den Ausgaben der Psychosozialen AIDS-Beratungsstellen und für Projekte zur Prävention der Immunschwächekrankheit AIDS. Zudem werden Fortbildungsmaßnahmen für Fachpersonal und freiwillige Helfer in der AIDS-Arbeit gefördert.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Zweck

    Durch geeignete Maßnahmen soll die Bevölkerung über die Gefahren der Immunschwächekrankheit AIDS, über Ansteckungswege und über die Vermeidung einer Infektion mit dem HI-Virus aufgeklärt werden. Hochrisikogruppen sind besonders zu berücksichtigen.

    Durch sachgerechte Information sollen Stigmatisierung und Ausgrenzung Betroffener verhindert werden.

    Gegenstand

    Gefördert werden Psychosoziale AIDS-Beratungsstellen sowie gezielt Projekte zur Prävention der Immunschwächekrankheit AIDS und Fortbildungsmaßnahmen für das Fachpersonal und die freiwilligen Helfer in der AIDS-Arbeit.

    Zuwendungsempfänger

    Antragsberechtigt sind die Verbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organisationen, soweit sie Träger von Psychosozialen AIDS-Beratungsstellen sind sowie sonstige Institutionen, soweit sie Träger von Projekten und Maßnahmen sind.

    Zuwendungsfähige Ausgaben

    Gefördert werden können je nach Gegenstand der Förderung Personal- und/oder Sachausgaben.

    Art und Umfang

    Im Rahmen einer Projektförderung werden je nach Gegenstand der Förderung Zuschüsse in Form einer Festbetragsfinanzierung (Förderpauschalen) oder Zuschüsse in Form einer Anteilfinanzierung gewährt.

    Für Projekte zur Prävention der Immunschwächekrankheit AIDS beträgt die Zuwendung bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

    Der Träger muss einen haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Eigenanteil erbringen.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Wesentliche Förderungsvoraussetzungen:

    • Psychosoziale AIDS-Beratungsstellen müssen die im Rahmenkonzept zur Richtlinie zur Förderung von Psychosozialen AIDS-Beratungsstellen und der Prävention der Immunschwächekrankheit AIDS beschriebenen Aufgaben übernehmen und die organisatorischen Voraussetzungen erfüllen sowie das erforderliche Personal bereitstellen.
    • Sonstige Präventionsmaßnahmen und -projekte können gefördert werden, wenn ein erheblicher Bedarf für die geplante Maßnahme gegeben ist und die Präventionsziele nicht auf andere Weise erreicht werden können.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • ggf. formlose Erklärung von Partnern der Maßnahme über die Art und den Umfang ihrer Beteiligung

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Antragsstellung

    Anträge sind bei der für den Maßnahmestandort zuständigen Regierung einzureichen.

    Bewilligung

    Zuständig für die Bewilligung sind die Regierungen. Die Regierungen legen Anträge auf erstmalige Förderung nach Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit dem Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention zur Entscheidung vor. Bewilligungszeitraum ist das Kalenderjahr.

Besondere Hinweise

Details Besondere Hinweise
  • Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Fristen

Details Fristen
  • Anträge auf erstmalige Förderung nach der Richtlinie zur Förderung von Psychosozialen AIDS-Beratungsstellen und der Prävention der Immunschwächekrankheit AIDS können jederzeit im Geltungszeitraum der Richtlinie gestellt werden (01.01.2022–31.12.2024).

    Förderanträge zur Fortführung bereits bestehender Maßnahmen und Projekte (Folgeanträge) sind bei der zuständigen Regierung jeweils bis zum 1. Oktober des dem beantragten Förderzeitraum vorausgehenden Jahres vorzulegen.

Kosten

Details Kosten
  • keine

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)