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Agrarförderungsprogramme; Stellung eines Mehrfachantrags

Landwirte/Landwirtinnen können mit dem Mehrfachantrag verschiedene Agrarförderungsprogramme beantragen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Folgende Förderungen können beantragt werden:

    • Direktzahlungen
      • Einkommensgrundstützung
      • Umverteilungseinkommensstützung
      • Junglandwirte-Einkommensstützung
      • Zahlung für Teilnahme an Öko-Regelungen
      • Zahlung für Mutterkühe
      • Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
    • Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten
    • Auszahlung für Maßnahmen des Ökolandbaus
    • Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP), „Moorbauernprogramm“ und Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm inkl. Erschwernisausgleich (VNP)
    • Prämie für Sommerweidehaltung für Rinder (Weideprämie Maßnahme - T10)
    • Ausgleichszahlung für Gewässerrandstreifen im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie
    • Beitragszuschuss für Mehrgefahrenversicherungen
    • Erschwernisausgleich Pflanzenschutz

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren

Fristen

Details Fristen
  • Die Mehrfachantragstellung erfolgt jedes Jahr von Anfang März bis 15. Mai.

Kosten

Details Kosten
  • keine

Rechtsgrundlagen

Details Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)