Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Hier können Sie als Einzelgewerbetreibender die Auskunft online beantragen. Für eine juristische Person muss die Auskunft vom Geschäftsführer/der Geschäftsführerin bei seiner/ihrer Wohnortgemeinde beantragt werden.
Seit 01.01.2002 wird gemäß Art. 9 HsanG vom 22.12.99 für die Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister eine Gebühr von 13,00 € erhoben.
Die Gebühr beträgt:
13,00 €