Informationen für Wähler
Wer wird gewählt?
- der Gemeinderat (Hellgrüner Stimmzettel) und
 - der Erste Bürgermeister (Gelber Stimmzettel) der Gemeinde Taufkirchen,
 - der Kreistag (Weißer Stimmzettel) und
 - der Landrat (Hellblauer Stimmzettel) des Landkreises München.
 
Wer darf wählen?
Sie dürfen wählen, wenn Sie am Tag der Wahl
- 18 Jahre alt sind,
 - die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit haben,
 - seit mindestens zwei Monaten in Taufkirchen wohnen oder dort Ihren Lebensmittelpunkt haben,
 - nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
 
Wenn diese Voraussetzungen auf Sie zutreffen und Sie am Stichtag 25. Januar 2026 Ihren Hauptwohnsitz in Taufkirchen haben, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahl in Taufkirchen eingetragen.
Versand der Wahlbenachrichtigungen
Am 26. Januar 2026 beginnt der Versand der Wahlbenachrichtigungen. Wenn Sie wahlberechtigt sind und bis zum 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, fragen Sie umgehend bei der Gemeindewahlleitung nach.
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Sie können bequem Ihre Briefwahlunterlagen, ab dem 26. Januar 2025, mit dem Online-Bürgerservice beantragen. Alternativ können Sie diese mit Ihrer Wahlbenachrichtigung im Bürgerservice persönlich oder schriftlich über den Rathausbriefkasten beantragen. Beachten Sie bitte, dass der Versand und die persönliche Aushändigung der Briefwahlunterlagen erst ab dem 16. Februar 2025 erfolgen kann.
Erreichbarkeit der Gemeindewahlleitung
Ihr Referat für Sicherheit & Ordnung, Wahlen, Brandschutz steht Ihnen für alle Fragen rund um den Ablauf gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns per E-Mail unter wahl@meintaufkirchen.de oder telefonisch unter 089 666722-433.

