Benachrichtigung über öffentliche Zustellungen nach Art. 15 Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG)

Die unten angefügten Dokument können zu den Öffnungszeiten der Gemeinde Taufkirchen vom Zustellungsadressaten selbst oder einer Bevollmächtigten/einem Bevollmächtigten an der benannten Stelle eingesehen werden. 

Hinweis:

Die oben genannten Dokument werden öffentlich zugestellt. Mit der öffentlichen Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.