In seiner Sitzung am 11.12.2025 hat der Gemeinderat eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabensatzung beschlossen. Die rechtlich notwendige, ortsübliche Bekanntmachung haben Sie vermutlich auf der Homepage gesehen, die allerdings keine Inhalte enthält. Daher informieren wir Sie gerne auch an dieser Stelle:

Spätestens alle vier Jahre muss das Wasserwerk laut den gesetzlichen Vorgaben die Gebühren überprüfen und neu kalkulieren. Dazu wird bei uns regelmäßig der Bayerische Kommunale Prüfungsverband beauftragt. Das Wasserwerk hat kostendeckend zu wirtschaften, Überdeckungen oder Unterdeckungen werden ausgeglichen, Gewinne sind unzulässig. Die neue Kalkulation lag dem Gemeinderat nun zur Entscheidung vor. Nach vier Jahren Gebührenstabilität führen die Berechnungen für die neue Gebührenperiode der Jahre 2026 – 2029 aufgrund von allgemeinen Preissteigerungen, höheren Tarifabschlüssen, notwendigen Reparaturen und Investitionen in das zunehmend älter werdende Rohrnetz etc. leider insgesamt zu einer Erhöhung der Wassergebühren.

Um jedem Verbraucher einen Anreiz zum Wassersparen zu geben, werden nur die Verbrauchsgebühren erhöht. Die Grundgebühren für die Wasserzähler bleiben gleich.

Ab dem 01.01.2026 sind für einen Kubikmeter Wasser (= 1.000 Liter) netto 1,59 € (brutto: 1,70 €/ m³) zu zahlen; bisher lag diese Gebühr bei netto 1,20 €/m (brutto 1,28 €/m³).

In Ihrem nächsten Jahresbescheid, den Sie Ende Januar 2026 erhalten werden, passen wir die Vorauszahlungen für 2026 entsprechend an, damit sich die Erhöhung bei der Abrechnung des Jahresverbrauchs 2026 nicht in einer höheren Nachzahlung auswirken wird.

 

Wenn Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen unter den bekannten Kommunikationsmöglichkeiten gerne zur Verfügung.

 

Herzliche Grüße

Ihr Wasserwerk Taufkirchen