Haushaltssatzung mit Anlagen der Gemeinde Taufkirchen Wirtschaftspläne samt Anlagen des gemeindlichen Wasserwerks für das Haushaltsjahr 2025

Das Landratsamt München würdigte rechtsaufsichtlich die in der Sitzung des Gemeinderates vom 20.02.2025 beschlossene (n) Haushaltssatzung, Haushaltsplan, Finanzplan 2025 samt Anlagen, sowie Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan des gemeindlichen Wasserwerks 2025 mit Schreiben vom 10.04.2025.

Der Haushaltsplan ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen:

Im Verwaltungshaushalt mit                      61.623.300 €

im Vermögenshaushalt mit                       52.671.700 €.

Im Vermögenshaushalt der Gemeinde sind Kreditaufnahmen in Höhe von 2.300.000 € vorgesehen.

Der Erfolgsplan des Eigenbetriebes Wasserwerk schließt mit einem Minus von 471.700 € ab.

Der Vermögensplan ist ausgeglichen.

Im Vermögensplan des Eigenbetriebes ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.824.000 € vorgesehen.

Die Hebesätze für das Jahr 2025 wurden in der Haushaltssatzung wie folgt festgesetzt:

 

Grundsteuer A         auf 350 v.H.

Grundsteuer B         auf 350 v.H.

Gewerbesteuer        auf 250 v.H.

 

Haushaltssatzung samt Anlagen treten am 01.01.2025 in Kraft