Für die Kommunalwahl am 08. März 2026 wird das Wählerverzeichnis der Gemeinde Taufkirchen zur Einsicht ausgelegt. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, die zu ihrer Person gespeicherten Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

Zudem wird über die Erteilung von Wahlscheinen sowie die Beantragung der Briefwahl informiert.

Weitere Einzelheiten zur Einsichtnahme sowie zu den Antragsmöglichkeiten sind der amtlichen Bekanntmachung zu entnehmen.