Die Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen informiert Parteien und Wählergruppen über das Verfahren zur Teilnahme an der Kommunalwahl am 08. März 2026 in Taufkirchen.

Ab 09. Dezember 2025 können Wahlvorschläge eingereicht werden, die Frist endet am 08. Januar 2026 um 18 Uhr. Das Dokument enthält außerdem Hinweise zur Wählbarkeit, zu den Aufstellungsversammlungen, Unterstützungslisten und notwendigen Unterlagen.