Der Gemeinderat Taufkirchen hat in seiner Sitzung am 25.09.2025 den Erlass der Satzung über Kinderspielplätze beschlossen.

Der Beschluss der Satzung wird hiermit gemäß Art. 26 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) bekannt gemacht.

Die Sitzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 

Jedermann kann die Satzung über Kinderspielplätze vom 01.10.2025 im Rathaus der Gemeinde Taufkirchen, Köglweg 3, 82024 Taufkirchen, Bauverwaltung, 1. OG, Zi.-Nr. 205, während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft erlangen.