31. Änderung des Flächennutzungsplanes „Freiflächenphotovoltaikanlage“ (nähe A995), Gemarkung Taufkirchen; Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 24.06.2025 die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung der 31. Flächennutzungsplanänderung „Freiflächenphotovoltaikanlage nähe A995“ gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Bekanntmachung, der Entwurf der 31. Flächennutzungsplanänderung wird mit Begründung und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom

04.08.2025 bis einschließlich 18.09.2025

veröffentlicht.